Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstverträge über Schwimm- und Aquafitnesskurse mit der Schwimmschule Rülke GmbH, Hubergasse 7, 79597 Schallbach („Schwimmschule“), unabhängig vom Buchungskanal.

2. Die Angebote der Schwimmschule richten sich an Kunden („Vertragspartner“), die sowohl volljährige Verbraucher als auch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein können.

3. Die Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Schwimmschule den AGB des Vertragspartners im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Kursangebot und Leistungsort

1. Die Schwimmschule bietet Schwimmkurse in Form von Kursblöcken mit einer bestimmten Laufzeit („Kursblock“) an, die für verschiedene Leistungsstände von Schwimmschülern/Teilnehmern und zu verschiedenen Zeitfenstern angeboten werden. Der konkrete Leistungsumfang und die Dauer eines jeden Kursblocks ergeben sich aus der Detailbeschreibung des jeweiligen Kursblock-Angebots. Die Einteilung eines Schwimmschülers/Teilnehmers in einen Kursblock obliegt ausschließlich der Schwimmschule.

2. Im Preis des jeweiligen Kursblocks sind sämtliche Leistungen enthalten, die in der Detailbeschreibung des jeweiligen Kursblock-Angebots näher angegeben sind, insbesondere die Unterrichtsleistung der Schwimmschule. Sofern Eintrittspreise zu den jeweiligen Schwimmbädern vom Vertragspartner gesondert zu zahlen sind oder sonstige zusätzliche Leistungen an Dritte erforderlich werden, wird hierauf im Rahmen der Detailbeschreibung des jeweiligen Kursblock-Angebots hingewiesen.

3. Die Schwimmschule ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des jeweiligen Kursblocks geschuldeten Leistungen und insbesondere die Schwimmkurse selbst zu erbringen oder hiermit Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

4. Das Kursangebot der Schwimmschule unterliegt einem von dieser gestalteten inhaltlichen Konzept, dass sich in den einzelnen Kursblöcken pädagogisch und didaktisch an den Anforderungen der Teilnehmer orientiert und deren Alter, motorische Fähigkeiten und Leistungsniveau berücksichtigt. Die Schwimmschule schuldet lediglich die Ausbildungstätigkeit, keinen konkreten Ausbildungserfolg.

5. Die Schwimmschule ist berechtigt, das Konzept der Schwimmkurse jederzeit nach eigenem Ermessen zu verändern oder anzupassen, sofern dadurch der jeweilige Kursblock nicht in für den Vertragspartner und/oder den Teilnehmer unzumutbarer Weise verändert wird. Für den Fall, dass sich der Kursblock in unzumutbarer Weise ändert, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Diese Ziffer gilt entsprechend für die nach eigenem Ermessen der Schwimmschule ausgewählten Schwimmbäder, in denen die Schwimmkurse stattfinden.

6. Sofern diejenige Person, für die der Vertragspartner die Teilnahme an einem Kursblock bucht („Teilnehmer“), minderjährig ist, trifft die Schwimmschule eine Aufsichtspflicht nur während der bekannt gegebenen Kurszeiten. Sofern der Vertragspartner nicht Erziehungsberechtigter des minderjährigen Teilnehmers ist, hat er unverzüglich nach Anmeldung des Teilnehmers Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten des minderjährigen Teilnehmers für die Teilnahme am Kursblock vorzulegen.


§ 3 Warteliste, Kundenregistrierung

1. Ein Neukunde kann sich über die Website der Schwimmschule unverbindlich und kostenlos als Interessent für deren Schwimmkurse anmelden. Durch Absenden des Formulars, mit dem die Anmeldung als Interessent erfolgt, kommt noch kein entgeltlicher Dienstvertrag mit der Schwimmschule zustande, diese Anmeldung eröffnet ferner keinen Anspruch auf einen Kursplatz in einem Schwimmkurs.

2. Mit Eingang des ausgefüllten Formulars bei der Schwimmschule wird der Neukunde von der Schwimmschule auf einer Warteliste für frei werdende Kursplätze („Warteliste“) vermerkt.

3. Der Neukunde kann jederzeit formlos die unverzügliche Löschung seines Eintrags von der Warteliste verlangen.

4. Die Schwimmschule behält sich vor, einen Interessenten, der mehrfach ihm angebotene Kursplätze abgelehnt hat, nicht mehr für die Zuteilung von Kursplätzen zu berücksichtigen und von der Warteliste zu löschen.


§ 4 Vertragsabschluss

1. Eine direkte Buchung von Plätzen in einem bestimmten Kurs durch den Vertragspartner, der Neukunde ist, ist nicht möglich.

2. Die Schwimmschule kontaktiert den Vertragspartner, der Neukunde ist, in Textform (via E-Mail), sobald ein Kursplatz verfügbar ist, der zu seinen Angaben im Anmeldeformular passt und bietet diesem einen Platz und damit den Abschluss eines Kursvertrages an. Dem Vertragspartner wird hierbei eine Rückmeldefrist gesetzt, innerhalb derer er zu erklären hat, dass er den ihm angebotenen Platz in Anspruch nehmen wird sowie die unterzeichneten Kursunterlagen an die Schwimmschule (in Textform) zurückzusenden hat. Mit fristgerechtem Eingang bei dieser kommt der Vertrag über die Teilnahme an einem bestimmten Kursblock zustande.

3. Der Vertragsabschluss berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme am Kursangebot der Schwimmschule ab Vertragsbeginn.

4. Nach Abschluss eines Kursblocks wird der Teilnehmer, sofern der Kursblock nicht ausdrücklich als in sich abgeschlossen gekennzeichnet ist, vorbehaltlich der Platzkapazität automatisch im Folgekurs des nächsten Kursblocks eingeplant und ist sodann berechtigt, an diesem teilzunehmen, wenn bis zur Kündigungsfrist keine Kündigung oder Pausenwunsch bei der Schwimmschule eingegangen ist.

5. Der Vertragspartner ist berechtigt, bei rechtzeitiger Anmeldung bis zum Kündigungstermin, bis zu vier Kursblöcke hintereinander kostenfrei seine Teilnahme am Kursangebot zu pausieren, ohne dass der Vertrag an sich dadurch beendet wird.



§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten; Preiserhöhung

1. Es gelten jeweils die in der Detailbeschreibung des jeweiligen Kursblock-Angebots bzw. auf dem Anmeldeformular genannten Preise, diese verstehen sich pro Person („Kursbeiträge“).

2. Die Kursbeiträge werden nach Erhalt der Rechnung per E-Mail sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang des unterschriebenen Unterrichtsvertrages oder zu Beginn eines neuen Kursblocks. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung des gesamten Preises.

3. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Die Schwimmschule ist berechtigt, den Kursbeitrag unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von zwei Monaten anzupassen. Ebenso wird dem Vertragspartner mitgeteilt, dass diesem ein Widerspruchsrecht zusteht, welches innerhalb der oben genannten Frist gegenüber der Schwimmschule in Textform (E-Mail, Brief) an die oben genannten Kontaktdaten auszuüben ist. Über die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird der Vertragspartner unterrichtet. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb der oben genannten Frist, so werden die neuen Kursbeiträge Bestandteil des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages. Erklärt der Vertragspartner den Widerspruch gegen die Preiserhöhung, ist die Schwimmschule berechtigt, den Vertrag mit dem Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich zu kündigen.


§ 6 Laufzeit und Kündigung

1. Die Laufzeit eines jeden Kursblocks beginnt zu dem von der Schwimmschule mitgeteilten Zeitpunkt („Kursbeginn“). Es handelt sich hierbei um eine Festlaufzeit mit unbestimmter Dauer, bis eine schriftliche Kündigung erfolgt.

2. Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum jeweils Ende des jeweils aktuell laufenden Kursblocks gekündigt werden. (Kündigungsfrist siehe aktuelle Kurstermine des jeweilige Kursblocks). Die Kündigung muss schriftlich an die Schwimmschule Rülke GmbH, Hubergasse 7, 79597 Schallbach, oder per Mail an info@schwimmschule-ruelke.de erfolgen.

3. Abweichend von Abs. 2 kann die Schwimmschule im Einzelfall für bestimmte Kursblöcke vorsehen, dass es sich dabei um abschließende Ausbildungsangebote ohne automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit handelt. Sollte ein bestimmtes Kursblock-Angebot dem vorstehenden Abs. 2 nicht unterliegen, wird dies dem Vertragspartner vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt.

4. Der Vertrag endet ferner, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigungserklärung bedarf, wenn (i) der Vertragspartner mehr als vier Kursblöcke unmittelbar hintereinander sein Pausierungsrecht in Anspruch genommen oder ihm angebotene Kursplätze abgelehnt hat oder (ii) wenn der Teilnehmer Zugangsvoraussetzungen für den von ihm bislang besuchten Schwimmkurs, etwa Altersbeschränkungen, nicht mehr erfüllt. Die Schwimmschule kann in diesem Fall bei entsprechender Platzkapazität in einem anderen Schwimmkurs, dessen Teilnahmebedingungen vom Teilnehmer erfüllt werden, die Fortsetzung des Vertrages in diesem Schwimmkurs anbieten.

5. Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, insbesondere bei Verträgen, die ausdrücklich auf einen Kursblock begrenzt abgeschlossen sind und sich nicht mangels Kündigung um Folgeblöcke verlängern.

6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt für die Schwimmschule insbesondere vor, wenn der Vertragspartner mit der Bezahlung des Kursbeitrags in Verzug ist und der ausständige Kursbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird.


§ 7 Nichtinanspruchnahme/Ausfall von Kursstunden

1. Fallen für den Teilnehmer einzelne Einheiten/Stunden innerhalb des Kursblocks aufgrund von Umständen aus, die der Vertragspartner und/oder der Teilnehmer nicht zu vertreten hat und ohne dass sich der Vertragspartner im Annahmeverzug befindet, zahlt die Schwimmschule den auf die einzelne Einheit/Stunde entfallenden Preis an den Vertragspartner zurück.

2. Ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners besteht jedoch nicht, wenn einzelne Einheiten/Stunden innerhalb eines Kursblocks vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen werden, ohne dass ein Fall des Abs. 1 vorliegt.

3. Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme an einem Schwimmkurs zunächst auszuschließen, sollte dieser sich – etwa aus Alters- oder Entwicklungsgründen – als für die sichere Durchführung eines Schwimmkurses noch nicht geeignet erweisen. In diesem Fall erhält der Vertragspartner eine Gutschrift bereits bezahlter Kursgebühren für eine zukünftige Teilnahme an einem Schwimmkurs.


§ 8 Haftung

1. Der Aufenthalt in dem jeweiligen Schwimmbad und die Teilnahme an den Schwimmkursen erfolgen auf eigene Gefahr.

2. Die Schwimmschule haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auf Schadensersatz haftet die Schwimmschule– gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beschränkt sich die Haftung der Schwimmschule jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der Schwimmschule ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung

a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule beruhen,

b) soweit die Schwimmschule einen Mangel arglistig verschwiegen hat,

c) soweit die Schwimmschule eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder Leistung übernommen hat,

d) für Ansprüche des Vertragspartners und/oder des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Die Haftung des Teilnehmers und/oder des Vertragspartners für vom Teilnehmer verursachte Schäden, insbesondere zu Lasten Dritter, bleibt durch vorstehende Abs. 1 bis 3 unberührt.


§ 9 Obliegenheitspflichten des Teilnehmers und des Vertragspartners

1. Der Teilnehmer hat die jeweilige Hausordnung des Schwimmbades, in dem der Schwimmkurs stattfindet, zu beachten, sie hängt im Schwimmbad aus. Insbesondere ist es nicht gestattet, Glasflaschen mit in Schwimmbäder zu bringen.

2. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Schwimmlehrers und der Beschäftigten des jeweiligen Schwimmbades (bspw. Bademeister) Folge zu leisten.

3. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände mit zu den Veranstaltungen zu bringen. Von Seiten der Schwimmschule wird keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflicht für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

4. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule gegenüber nicht volljährigen Teilnehmern, die nicht zumindest das Schwimmabzeichen „Bronze“ erworben haben, beginnt im Zeitpunkt der Übernahme der Kinder durch den Kursleiter vor Kursbeginn am angegebenen Treffpunkt und endet mit deren Übergabe an die Begleitperson des Teilnehmers nach Kursende.

5. Der im Kursbetrag enthaltene Eintrittspreis gilt nur für die Dauer des Schwimmkurses in Begleitung des Kursleiters. Der Aufenthalt im Bad und die Nutzung der Schwimmbecken vor und nach dem Kurs ist nicht gestattet.

6. Begleitpersonen, die keinen eigenen Eintritt ins Schwimmbad entrichtet haben, dürfen sich während des Schwimmkurses nicht in der Schwimmhalle aufhalten.

§ 10 Widerrufsrecht des Verbrauchers

Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist und der Vertrag mit der Schwimmschule im Fernabsatz bzw. außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den folgenden Vorschriften zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schwimmschule Rülke GmbH, Hubergasse 7, 79597 Schallbach,
Tel: 07621 – 162 99 51, info@schwimmschule-ruelke.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

· –An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

· –Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

· –Bestellt am (*)/erhalten am (*)

· –Name des/der Verbraucher(s)

· –Anschrift des/der Verbraucher(s)

· –Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

· –Datum

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 11 Höhere Gewalt

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches der Schwimmschule liegt (wie z.B. Naturereignisse, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, öffentlich-rechtliche Verfügungen, Schließung von Sporteinrichtungen wie Schwimmbädern), die Möglichkeit der Durchführung von Schwimmkursen ausschließen oder reduzieren, so dass die Schwimmschule ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, ist die Schwimmschule (i) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und (ii) nicht verpflichtet, die vertragliche Leistung durch Dritte erfüllen zu lassen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für die Schwimmschule nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten der Schwimmschule bzw. bei den Schwimmbädern, in denen der jeweilige Kursblock durchgeführt werden soll, vorliegen. Der Vertragspartner ist für die Zeit, in der die Schwimmschule von ihrer Erfüllungspflicht entbunden ist, von seiner Zahlungspflicht befreit. Dauern diese Ereignisse und Umstände länger als drei Monate an, die Schwimmschule berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 12 Geheimhaltung/Urheberrechte

1. Der Vertragspartner und der Teilnehmer sind verpflichtet, sämtliche ihm/ihnen durch die Schwimmschule zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

2. Sofern von der Schwimmschule Lernmaterial/Theorieunterlagen an den Vertragspartner und/oder den Teilnehmer übergeben werden, unterliegen diese Werke urheberrechtlichem Schutz. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.


§ 13 Schluss

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Vertragspartners und/oder des Teilnehmers unterliegenden den Datenschutzbestimmungen der Schwimmschule.

2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Schwimmschule. Die Schwimmschule ist jedoch dazu berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

5. Die Schwimmschule ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Vertragspartners und/oder Teilnehmers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Vertragspartner und/oder Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen der Schwimmschule zumutbar ist. Die Schwimmschule wird dem Vertragspartner in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Vertragspartner kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Schwimmschule Rülke GmbH, Hubergasse 7, 79587 Schallbach widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Schwimmschule den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

Stand Juli 2024